Packeria
c/o JUNG VERPACKUNGEN GmbH
Industriestraße 1
D-76479 Steinmauern
Tel. +49/7222/1007- 25
E-Mail info@packeria.de
Gesellschafter:
Dipl. Kfm Claus Jung
Dipl. Kfm Stephan Jung
Günter Jung
Ust-ID: DE144018456
HRB 520103 Registergericht Mannheim
Disclaimer:
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil 312 O 85/98 - 12. Mai 1998 - entschieden, dass man durch das Setzen eines Links Verantwortung für die Inhalte der verlinkten
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Damit wir alle vom gleichen Stand ausgehen und keine Unklarheiten entstehen, ist die Nutzung unserer AGB wichtig. Bitte lest euch diese genau durch. Bei Rückfragen
dürft ihr uns gerne kontaktieren.
Da nur der jeweilige Koordinator eines Fundraisings unser Vertragspartner wird, richten sich unsere AGB an diesen. Bitte habt
Verständnis, dass wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur die männliche Form benutzen.
§ 1: Folgendes vorweg
Zunächst wollen wir die Begriffe, die wir verwenden, genauer erklären:
(1) Packeria: Hinter dem Begriff „Packeria“ steckt die Jung Verpackungen GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 520103, Industriestraße 1, 76479
Steinmauern.
(2) Fundraising: Mit Fundraising ist die Funktionsweise von Packeria gemeint. Es geht darum, Bestellungen bei Dritten einzusammeln, auszuliefern und damit das Projekt zu
unterstützen. Wie das alles genau funktioniert, erklären wir unten.
(3) Projekt: Mit Projekt ist der Zweck gemeint, der mit dem Fundraising unterstützt werden soll. Projekt kann also ein Abiball, eine Klassenfahrt oder ein ähnliches gemeinsames
Ziel sein, das finanziell unterstützt werden soll.
(4) Koordinator: Der Koordinator wird vorab von der Gruppe, die das Projekt führt, bestimmt. Der Koordinator leitet das Fundraising. Er ist unser Ansprech- und Vertragspartner,
überträgt uns die Sammelbestellung und erhält von uns die Ware und die Rechnung.
(5) Unterstützer: Unterstützer sind alle Dritten, die im Rahmen des Fundraisings Produkte der Packeria kaufen und damit das Projekt finanziell unterstützen. Es sind die Dritten,
an die der Koordinator die bei Packeria gekauften Sets weiterverkauft.
(6) Bestellzeitraum: Hiermit ist die Dauer zwischen Anmeldung des Fundraisings bei Packeria und der Abgabe der Sammelbestellung an Packeria gemeint. Wichtig ist, sich genug Zeit
zu nehmen, Bestellungen bei den Unterstützern einzusammeln.
(7) Spende: Spende ist der Teil des Verkaufspreises, den die Unterstützer über den Einkaufspreis des Sets hinaus bezahlen. Hierbei handelt es sich also um den Betrag, in dessen
Höhe ihr mit dem Verkauf eines Sets Gewinn macht. Anders gesagt handelt es sich bei der Spende um den Betrag, den ein Unterstützer eurem Projekt „spendet“.
(8) Sozialprojekt: Mit Sozialprojekt ist der „gute Zweck“ gemeint, der nebenbei durch Packeria mit dem Fundraising unterstützt wird. Das Sozialprojekt könnt ihr euch selbst
aussuchen. Der Koordinator gibt dieses bei Anmeldung des Fundraisings an. Eine Liste mit Sozialprojekten findet sich auf unserer Website. Alternativ kann man – wenn ein Sozialprojekt unterstützen
werden soll, das nicht in der Liste ist – uns auch ein Wunschsozialprojekt vorstellen. Von jedem verkauften Set erhält das Sozialprojekt je nach bestelltem Artikel 0,50 oder 1,00 €.
(9) Geltung: Die AGB von Packeria gelten nur gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
§ 2: Das Fundraising
(1) Wenn ein Fundraising mit Packeria durchgeführt werden soll, muss der Koordinator sich hierfür unter Nennung des Projekts, Auswahl des Sozialprojekts und den sonst abgefragten Kontaktdaten auf
unserer Homepage anmelden.
(2) Mit der Anmeldung kommt ein Fundraisingvertrag zwischen Packeria und dem Koordinator zustande.
(3) Im Rahmen des Fundraisings müssen Unterstützer angesprochen und Bestellungen eingesammelt werden. Diese notiert der Koordinator auf von uns zur Verfügung gestellten
Einzelbestellscheinen.
(4) Die Einzelbestellungen werden auf den Bogen für die Sammelbestellung übertragen. Nach Ablauf der Bestellfrist gibt euer Koordinator diese Sammelbestellung an Packeria weiter, wodurch eine
verbindliche Bestellung der gesammelten Menge aufgegeben wird.
(5) Die Preise der Sets, zu denen diese bei uns gekauft werden können, sind aus unserer aktuellen Preisliste ersichtlich.
(6) Der Koordinator erhält die bestellte Menge von uns. Anschließend verteilt er die Bestellungen an die Unterstützer und sammelt das Geld ein.
§ 3: Vertragsbeziehungen
(1) Unser Vertragspartner ist allein der jeweilige Koordinator. Zwischen den Unterstützern und uns besteht kein Vertragsverhältnis. Der Koordinator bestellt die Sets bei uns in eigenem Namen.
Ebenfalls in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko verkauft der Koordinator die Sets an die Unterstützer weiter.
(2) Dadurch, dass der Koordinator auf eigene Rechnung tätig wird, ist er auch in der Gestaltung der Preise, zu denen er die Sets weiterverkauft, frei. Wir schlagen auf den Einzelbestellscheinen
mögliche Abgabepreise vor, die neben den Einkaufspreisen und dem Beitrag für das Sozialprojekt auch die Spende beinhalten. Ob mehr oder weniger verlangt wird, kann selbständig entschieden werden.
Auf den später von uns in Rechnung gestellten Betrag hat dies aber keinen Einfluss.
(3) Für die Erfüllung aller möglichen Ansprüche eurer Unterstützer wegen der Sets und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist also allein der Koordinator verantwortlich.
§ 4: Vertragspflichten von Packeria
Dem Koordinator gegenüber übernehmen wir die folgenden vertraglichen Pflichten:
(1) Nach Anmeldung erhält der Koordinator die Verkaufsunterlagen. Hierzu zählen Einzelbestellscheine, auf denen der Koordinator die Einzelbestellungen der Unterstützer aufnehmen kann,
Sammelbestellscheine, mit denen der Koordinator die gesammelte Menge bei uns bestellt, sowie Mustersätze der Sets und Flyer.
(2) Nach Abgabe der Sammelbestellung versenden wir in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen die bestellte Ware an den Koordinator. Lieferengpässe sind möglich und können die Lieferung
verzögern.
(3) Damit genug Zeit bleibt, das Geld bei den Unterstützern einzusammeln, gewähren wir auf die anschließend versandte Rechnung eine vierwöchige Zahlungsfrist.
§ 5: Der Koordinator
(1) Koordinator eines Projekts kann nur sein, wer volljährig und in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt ist.
(2) Ein Wechsel in der Person des Koordinators ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Packeria möglich.
§ 6: Vertragspflichten des Koordinators
(1) Der Koordinator ist verpflichtet, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben über Namen, Wohnort und sonstige Kontaktdaten zu machen.
(2) Der Koordinator organisiert das Fundraising für das Projekt. Hierfür ist allein er, nicht Packeria verantwortlich. Ebenso ist der Koordinator alleine verantwortlich für die Einhaltung aller
gesetzlichen Vorschriften während der Einholung und Auslieferung der Einzelbestellungen.
(3) Nach Ablauf des Bestellzeitraumes übermittelt der Koordinator Packeria die Sammelbestellung. Durch die Bestätigung von Packeria kommt ein Kaufvertrag zwischen Packeria und dem Koordinator
über die bestellte Menge an Sets zustande.
(4) Nach Erhalt der Rechnung ist der Koordinator persönlich verpflichtet, Packeria den in Rechnung gestellten Betrag bis zum Ablauf der Zahlungsfrist zu bezahlen.
§ 7: Die Muster und Mustersets
(1) Die Muster und die Muster-Geschenkpapiersets sind dafür gedacht, den Unterstützern die Auswahl an Geschenkpapier zu zeigen und sie von der Qualität der Sets zu überzeugen. Andere Verwendung
ist weder vereinbart noch gestattet.
(2) Der Koordinator darf die gesendeten Muster und Mustersets behalten.
§ 8: Versandkosten & Mindestmenge
(1) Für die Durchführung einer Packeria-Aktion gibt es keinen Mindestbestellwert.
(2) Ab 100 bestellten Sets liefern wir die Sets versandkostenfrei.
Wenn weniger als 100 Sets bestellt werden fallen Versandkosten in Höhe von 9,50 Euro an.
§ 9: Das Sozialprojekt
Zusätzlich zum Projekt unterstützt Packeria auch ein selbst ausgewähltes Sozialprojekt.
(1) Wir schlagen auf unserer Homepage sorgfältig ausgewählte Sozialprojekte vor. Daneben gibt es die Möglichkeit, selbst ein Sozialprojekt vorzuschlagen. Das vorgeschlagene Sozialprojekt muss
vorab von uns schriftlich genehmigt werden. Einen Anspruch darauf, dass der Vorschlag akzeptiert wird, gibt es nicht.
(2) Von jedem verkauften Set geht der im Kaufpreis ausgewiesene Anteil an das von ausgewählte Sozialprojekt.
Je nach Set sind das 0,50 bis 1,00 €.
(3) Der Betrag, der durch die Verkäufe an das Sozialprojekt gespendet wird, wird von uns im Rahmen des Kaufpreises der Sets eingesammelt.
(4) Wir überweisen einmalig zum Ende des auf das Fundraising folgenden Quartals den auf die Sammelbestellung entfallenden Sozialbetrag an das jeweils ausgewählte Sozialprojekt. Dies wird von
einem Wirtschaftsprüfer testiert.
§ 10: Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Dem Koordinator, der Verbraucher ist, steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Nähere Informationen zum Widerruf ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung (abrufbar unter [LINK]).
§ 11: Vertragssprache und Abrufbarkeit
(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Diese AGB können jederzeit unter dem Link www.packeria.de/about/ abgerufen
werden.
Und jetzt viel Spaß und Erfolg beim Fundraising mit Packeria!